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Gesundheitskarte mit Kalender, Therapiezentrum Tegernsee

Patienteninfo

Der erste Behandlungstermin

Liebe Patientin, lieber Patient,

wir freuen uns, dass Sie sich für uns entschieden haben.​

Damit der Ablauf in unserer Praxis für Sie reibungslos verläuft, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.

 

Terminvereinbarungen sind dringend notwendig. Dafür rufen Sie einfach unter

08022 704 88 82 an oder nutzen unser Kontaktformular.

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Wenn Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten anrufen oder wir uns gerade in einer Behandlung befinden, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Terminabsagen

Da unsere Patienten feste Behandlungstermine erhalten, sind die Wartezeiten auf ein Minimum reduziert. Wir bitten Sie deshalb darum, dass eine Absage nur in dringenden Fällen, spätestens jedoch 24 Std. vor Ihrem Behandlungstermin erfolgen sollte (bei einem Termin am Montag bitten wir um eine Benachrichtigung am Freitag).Bei versäumten oder kurzfristig abgesagten Terminen (egal aus welchem Grund), die nicht wieder belegt werden konnten, wird Ihnen die für diesen Termin vorgesehene Verordnungsleistung aufgrund der gesetzlichen Regelungen (§ 252 BGB, § 611, Satz 3, SGB) privat in Rechnung gestellt.

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Für Ihren ersten Termin bringen Sie bitte folgendes mit:

  • Ihre Heilmittelverordnung (Rezept)

  • Ihren Befreiungsausweis (bei Befreiung von Zuzahlungen)

  • Ihren Terminplaner

  • Ein großes Handtuch

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Bitte kommen Sie rechtzeitig zu ihren Behandlungen, um einen optimalen Ablauf sicherzustellen.

Ein verzögerter Behandlungsbeginn kann aufgrund unseres engen Zeitplanes nicht nachgeholt werden.

Bitte vereinbaren Sie Ihre weiterführenden Termine frühstmöglich, um eine Terminkonstanz zu gewährleisten.

Private Krankenversicherung

Wir bedanken uns für das Vertrauen, das Sie in uns setzen, indem Sie zur Behandlung in unsere Praxis kommen.

Honorarvereinbarung

Zu Beginn der Physiotherapie vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung.

Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.

Sie sollten vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif.

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Zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse reichen Sie bitte die Honorarvereinbarung als Nachweis zusammen mit Ihrer Rechnung ein.

 

Preise für Privatpatienten

Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht.

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Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar.

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Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubender Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,8 und 2,3. Bei uns beträgt der Verrechnungssatz für therapeutische Leistungen 1,4% - 1,6%.​​

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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihre Krankenkasse diese Honorarbeträge möglicherweise nicht voll ersetzt. In diesem Fall müssen Sie den Differenzbetrag selbst begleichen!

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Gemäß §614 BGB ist der Honorarbetrag stets sofort fällig, unabhängig vom Zeitpunkt einer möglichen Erstattung durch die Erstattungsstellen.

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Leider kommt es immer wieder vor, dass die PKV Ihren Kunden einen Teil der rechtmäßig erhobenen Honorare für Heilmittel (siehe Behandlungsvertrag mit Honorarvereinbarung) vorenthalten wollen und Rechnungen kürzen. In den allermeisten Fällen erfolgt dies zu Unrecht, wie diverse Gerichtsurteile in den letzten Jahren bestätigen.


Einige private Krankenversicherungen versuchen trotz anderslautender Vereinbarungen den Ihnen zu erstattenden Betrag auf den sogenannten Beihilfesatz zu beschränken.


Bitte prüfen Sie daher in Ihren Versicherungsbedingungen, welchen Prozentsatz bzw. bis zu welcher Maximalsumme Ihre PKV die Kosten für Heilmittel übernimmt.


Sollte diese bei 100% liegen und kein Maximalbetrag bzw. Selbstbehalt vereinbart sein, so muss die PKV die Kosten in kompletter Höhe übernehmen, wenn ihr Tarif keine weitere Beschränkung vorsieht.


Übrigens darf Ihnen Ihre PKV keine andere Praxis nahelegen oder empfehlen zu einer „günstigeren“ Praxis zu wechseln. Die PKV darf ihre Leistungspflicht nicht auf die kostengünstigere Behandlungsmethode beschränken.

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Thema Beihilfe
Die Beihilfesätze im Bereich Heilmittel sind nicht kostendeckend. Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenversorgung. Die beihilfeberechtigte Person muss daher für die von der Beihilfe nicht übernommenen Kosten für die Behandlung selbst aufkommen.

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Sind wir zu teuer?
NEIN! Wir liegen mit unserer Praxis sogar größtenteils unter den in der Gebührenübersicht empfohlenen Preisen.
Auf Grundlage der Vergütungserhöhung der GKV für physiotherapeutische Leistungen seit Januar 2024 und betriebswirtschaftlicher Faktoren ergibt sich diese Preisanpassung. Sie erhalten eine individuelle Betreuung von qualifizierten Therapeuten mit diversen Fortbildungen. Unsere langjährige Erfahrung und Behandlungserfolge zeigen, dass Sie und Ihre Gesundheit bei uns in besten Händen sind.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns!

 

Ärger mit der PKV? Zeig die Rote Karte!

Unsere Patienten haben die Möglichkeit, von der Privatkasse nicht bezahlt oder gekürzte Rechnungen

aus dem Therapiezentrum Tegernsee bei unserem up|plus-Service der buchner-Gruppe auf Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Unsere Physiotherapie ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, dementsprechend behandeln wir alle gesetzlich versicherten Patienten mit einem gültigen Rezept für Physiotherapie.

Rezeptprüfung

Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss.

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Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptieren.

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Die ausgestellte Verordnung ist nur 28 Kalendertage gültig. Spätestens dann muss mit der Behandlung begonnen worden sein. Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Kalendertagen verliert das Rezept ebenfalls seine Gültigkeit.

 

Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung)

Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung / Rezeptgebühr einnehmen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.

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Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt:

  • 10,00 Euro pro Verordnung

  • + 10% des gesamten Behandlungspreises

Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bei Ihrer ersten Behandlung zu bezahlen.

Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.

 

Zusatzleistungen

Wenn Sie den Wunsch haben Ihr Rezept durch zusätzliche Leistungen (längere Behandlungszeiten, Manuelle Therapie, Fango, Heiße Rolle, Rotlicht) zu ergänzen, sprechen Sie uns an.

Gerne beraten wir Sie über sinnvolle Ergänzungen um Ihr Therapieziel optimal zu erreichen.

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